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  • Tagung
  1. 2.OG, Raum 213/214

    Sitzung des Jugendhilfeausschuss

    Weitere Termine

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

  2. 2.OG, Raum 213/214

    Sitzung des Jugendhilfeausschuss

    Weitere Termine

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

  3. 2.OG, Raum 213/214

    Sitzung des Jugendhilfeausschuss

    Weitere Termine

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

  4. 2.OG, Raum 213/214

    Sitzung des Jugendhilfeausschuss

    Weitere Termine

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.