Alle Veranstaltungen
Auf dieser Seite finden Sie alle Angebote im KörberHaus in einem Kalender.
Unsere wiederkehrenden Veranstaltungen finden Sie auch in unserem Programmheft zum Download.
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Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.